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Schulkonferenz Für das Schuljahr 2011/2012 wurden folgende Personen in die Schulkonferenz gewählt:
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Elternvertreter
| | Name |
| 1. | Stahlmann, Paola (Schulpflegschaftvors.) |
| 2. | Heitkamp, Dennis, |
| 3. | Resing, Anke |
| 4. | Terwiel, Claudia |
| 5. | Steinig, Melanie |
| 6. | Bruch, Corinna |
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Stellvertreterinnen sind:
(Hegering, Tanja,
Blömer, Birgit,
Hüls, Richard,
) |
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Lehrervertreter
| | Name |
| 1. | Epping-Klötgen, Edith
(V: Schmeing, Kerstin) |
| 2. | Suwelack, Mechthild
(V: Jansen, Irmgard) |
| 3. | Hanneken, Rolf
(V: Münkten, Ruth) |
| 4. | Meier, Winfried
(V: Uphoff, Maria) |
| 5. | Telgmann, Friederike
(V: Krickmeyer- Reinders, Maria) |
| 6. | Ebbing-Zaczeck, Pia
(V: Gottschalk, Annette) |
Schulleitung |
Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten:
- Schulprogramm (§ 3 Abs. 2 ),
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 3),
- Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern (§ 4 Abs. 3, § 5, § 9 Abs. 3),
- Festlegung der beweglichen Ferientage (§ 7 Abs. 2),
- Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage (§ 8 Abs. 1),
- Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
(§ 9 Abs. 2) sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen
außerhalb des Unterrichts,
- Organisation der Schuleingangsphase (§ 11 Abs. 2 und 3),
- Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts (§ 20 Abs. 7 und 8),
- Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen (§ 29 Abs. 2),
- Einführung von Lernmitteln (§ 30 Abs. 3) und Bestimmung der Lernmittel,
die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind (§ 96),
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und
Klassenarbeiten,
- Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie
zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen (§ 42 Abs. 5),
- Information und Beratung (§ 44),vGrundsätze für die Betätigung von Schülergruppen (§ 45 Abs. 4),
- Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
(§ 49 Abs. 2),
- Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen (§ 55) und
Sponsoring (§ 99 Abs. 1),
- Schulhaushalt (§ 59 Abs. 9),
- Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 61 Abs. 1 und 2),
- ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften (§ 63 Abs. 6 und § 64 Abs. 5),
- Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung
einer Vertrauensperson (§ 70 Abs. 5 ), Teilkonferenzen und des
Vertrauensausschusses (§ 67 Abs. 1 und 2),
- besondere Formen der Mitwirkung (§ 75),
- Mitwirkung beim Schulträger (§ 76),
- Erlass einer Schulordnung,
- Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot (§ 54 Abs. 5).
- Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und
Bildungsgangkonferenzen (§ 70 Abs. 1).
- Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung (§ 42 Abs. 8).
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